Am 8. März wird das Komitee, welches den «Appel d’elles» lanciert hat, die Unterschriften in der Bundeskanzlei übergeben. Aktuell werden Gewalterfahrungen von Frauen und Kindern auf der Flucht und die Folgeschäden von Gewalterfahrungen nicht als Asylgründe anerkannt. Die Frauen werden ohne Anhörung nach Italien oder in andere Länder zurückgeschafft, wo ihre Sicherheit und Unversehrtheit nicht garantiert ist. Es braucht unsere Solidarität und Unterstützung, dass zumindest Vergewaltigung und Gewalttätigkeit gegen Frauen als Asylgrund anerkannt wird.
Was ihr tun könnt:
- Unterschreibt den Appell http://www.appeldelles.ch/appel-delles-solidartitat-mit-asylbewerbenden-frauen-und-kindern/
- Schickt Postkarten (Download hier Lien vers le site internet d'appel d'elles)
- Kommt zur Übergabe am 8. März in Bern. Treffpunkt: 10.45 Uhr in der Café-Bar Turnhalle (https://www.turnhalle.ch/, Speichergasse 4, nicht weit vom Bahnhof)
Kleidercode: Schwarz! Die Übergabe in der Bundeskanzlei findet um 11.30 Uhr statt.