Ce texte sur le travail ménager n’existe pour le moment qu’en allemand. Compte tenu de son importance nous le publions ici dans la langue de Goethe, en attendant de trouver une traductrice militante... et si par hasard tu as le temps et la capacité de le traduire, envoie-nous la traduction à Cette adresse e-mail est protégée contre les robots spammeurs. Vous devez activer le JavaScript pour la visualiser.. Merci!

 

Bezahlte Arbeit in den Haushalten boomt, weltweit! Denn ohne gebügelte Blusen und Hemden, ohne geputzte Wohnung und gefüttertem Nachwuchs funktioniert keine Ökonomie. 

Der Bundesrat (das Parlament?) hat letzten November die Konvention der International Labor Organisation ILO 189 über menschenwürdige Arbeit für Hausangestellte unterzeichnet. Diese fordert, dass Hausangestellte dieselben Arbeitsrechte haben wie Arbeitnehmer allgemein:

Artikel 6

Jedes Mitglied hat Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass Hausangestellte wie Arbeitnehmer allgemein, in den Genuss fairer Beschäftigungsbedingungen sowie menschenwürdiger Arbeitsbedingungen und, wenn sie im Haushalt wohnen, men-schenwürdiger Lebensbedingungen, die ihre Privatsphäre achten, kommen.

Und wo werden in der Schweiz die Arbeitsrechte geregelt? Im Arbeitsgesetz ArG.Dort werden maximale Arbeitszeiten verbindlich festgelegt, dort ist der Schutz bei Schwangerschaft und Mutterschaft festgeschrieben. Dort sind die Rechte von ArbeitnehmerInnen mit Familienpflichten festgehalten.

ABER ausgerechnet die Hausangestellten sind vom Arbeitsgesetz ausgeschlossen!

Als Mann dies 1960 so festgelegt hatte, sah man keinen Bedarf dafür – und heute droht das Anliegen deshalb unter zu gehen, weil es sich nicht mit den Arbeitsverhältnissen in der 24-h-SeniorInnen-Betreuung vereinbaren lässt. Ein Skandal!

Hausarbeit gehört ins Arbeitsgesetz ist auch eine Forderung der Gleichstellung! Es wäre die längst fällige Aufwertung der Hausarbeit im gesellschaftlichen Bewusstsein. Es geht– pragmatischerweise - nicht darum, die Bezahlung der Hausarbeit der Mütter und Väter zu fordern, sondern den Wert dieser Arbeit hervorzuheben. Mascha Madörin hat in ihren Arbeiten nachgewiesen, dass Hausarbeit, Erziehungsarbeit und Care einen geleisteten Wert darstellt, der die Arbeitsleistung der gesamten formellen Wirtschaft übertrifft. Der Verdacht liegt nahe, dass viele der Frauenberufe, die eine gewisse Ähnlichkeit mit den in den Familien geleisteten Versorgungs- und Betreuungsarbeiten haben, auch deshalb nach wie vor völlig unterbewertet und zu schlecht bezahlt sind, weil Hausarbeit „keinen Wert“ hat. (Als Beispiel: eine selbständige Physiotherapeutin verdient netto ca. Fr. 30.- die Stunde in ihrem hochspezialisierten Beruf!)
Diesem Bereich zumindest virtuell seine Bedeutung zu geben ist deshalb eine Forderung, die im Interesse aller Frauen – immer noch Hauptträgerinnen der Arbeit in der Familie – ist.

Marche Mondiale des Femmes Schweiz unterstützt die Forderung Hausarbeit gehört ins Arbeitsgesetz und ruft alle Frauen und Frauenorganisationen sich dem Kampf anzuschliessen:

Schicken Sie diesen Aufruf an Ihre Nationalrätinnen und -räte.
Schicken Sie diesen Aufruf an den Bundesrat.
Schicken Sie diesen Aufruf an die Frauenorganisation Ihres Vertrauens.
(Unterzeichnen Sie unsere Petition)