Hausarbeit kommt diesjahr in die Politik!

Hausarbeit ist CARE-Arbeit! Und das interessiert heute, denn ohne saubere Blusen und Hemden, ohne geputzte Wohnungen und ohne Mittagessen für die Kinder kommt auch die Wirtschaft ins Stottern.

Mit der Ratifizierung (2015) der ILO-Konvention 189 über menschenwürdige Arbeit für Hausangestellte, wird im November 2017 der erste Umsetzungs-Bericht der Schweiz fällig. Die Konvention fordert, dass Hausangestellte dieselben Arbeitsrechte haben wie Arbeitnehmer allgemein:

Artikel 6

Jedes Mitglied hat Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass Hausangestellte wie Arbeitnehmer allgemein, in den Genuss fairer Beschäftigungsbedingungen sowie menschenwürdiger Arbeitsbedingungen und, wenn sie im Haushalt wohnen, men-schenwürdiger Lebensbedingungen, die ihre Privatsphäre achten, kommen.

In der Schweiz werden die Arbeitsrechte im Arbeitsgesetz ArG geregelt. Dort werden maximale Arbeitszeiten verbindlich festgelegt, dort ist der Schutz bei Schwangerschaft und Mutterschaft festgeschrieben. Dort sind die Rechte von ArbeitnehmerInnen mit Familienpflichten festgehalten.

Aber ausgerechnet die Hausangestellten sind vom Arbeitsgesetz ausgeschlossen!

Zusätzlich steht der Bundesrat wegen dem Postulat von Nationalrätin Schmid-Federer unter Druck: Die Situation der BetreuerInnen, die 24 Stunden im Hause fragiler SeniorInnen leben - und über die reguläre Arbeitszeit hinaus rund um die Uhr Bereitschaftsdienst leisten – harrt einer gesetzlichen Regelung. Ein 24-h-Betrieb ist schon gar nicht mit dem Arbeitsgesetz zu vereinbaren.

Die Forderung Gewerkschaften und vieler unabhängiger Frauenorganisationen aber lautet:

Hausarbeit gehört ins Arbeitsgesetz!

Das ist nicht im Sinne der Arbeit“geber“, insbesondere nicht all der gut verdienenden Agenturen, die die Frauen in diesen Arbeitsverhältnissen ziemlich unkontrolliert ausbeuten. Ohne eine Unterstützung durch eine breitere Frauen-Öffentlichkeit wird auch der Bundesrat kaum in dieser Richtung gehen...

Frauen haben ein klares Interesse, dass diese Forderung Gehör findet, denn: Hausarbeit gehört ins Arbeitsgesetz ist auch eine Forderung der Gleichstellung! Das würde eine längst fällige Aufwertung der Hausarbeit im gesellschaftlichen Bewusstsein bedeuten. Dabei geht es – pragmatischerweise - nicht darum, die Bezahlung der Hausarbeit der Mütter und Väter zu fordern, sondern den Wert dieser Arbeit hervorzuheben. Mascha Madörin hat in ihren Arbeiten nachgewiesen, dass Hausarbeit, Erziehungsarbeit und Care einen geleisteten Wert darstellt, der die Arbeitsleistung der gesamten formellen Wirtschaft übertrifft. Der Verdacht liegt nahe, dass viele der Frauenberufe, die eine gewisse Ähnlichkeit mit den in den Familien geleisteten Versorgungs- und Betreuungsarbeiten haben, auch deshalb nach wie vor völlig unterbewertet und zu schlecht bezahlt sind, weil Hausarbeit „keinen Wert“ hat. (Als Beispiel: eine selbständige Physiotherapeutin verdient netto ca. Fr. 30.- die Stunde in ihrem hochspezialisierten Beruf!)
Diesem Bereich seine Bedeutung zu geben ist deshalb eine Forderung, die im Interesse aller Frauen – immer noch Hauptträgerinnen der Arbeit in der Familie – ist.

Dieser Appel ist von der Denknetz-Fachgruppe Prekarisierung in Zusammenarbeit mit der Interprofessionellen Gewerkschaft der Arbeitenden IGA und Synidcat Interprofessionel des travailleurs SIT sowie der Genfer Anlaufstelle für Sans Papiers lanciert.