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NEIN zu den Verschärfungen von Simonetta Sommaruga

NEIN zu den Lügen der SVP

Am 5. Juni 2016 müssen wir ein weiteres Mal über eine Revision des Asylrechts abstimmen. Diese Wahl stiftet Verwirrung. Die Vorsteherin des Eidg. Justiz- und Polizeidepartements (EJPD), Simonetta Sommaruga, hat eine Revision des Asylverfahrens durchgesetzt, welche von den meisten Medien als „konsequent, schnell und fair“ beschrieben wird. Zu Unrecht.

Bei genauerem Hinschauen erweist sich die versprochene „Beschleunigung“ des Asylverfahrens als Irreführung. Die geplante Revision verstärkt lediglich noch die Verschärfungen früherer Revisionen. Dennoch hat die SVP das Referendum ergriffen mit der Behauptung, alle Asylsuchenden würden „die notwendige Beratung und Rechtsvertretung“ erhalten. Dies ist jedoch nicht der Fall. Vorgesehen ist vielmehr eine äusserst begrenzte Rechtshilfe, die darauf abzielt, möglichst viele Asylsuchende mit möglichst wenig Kostenaufwand abzuschieben. Die Rechtshilfe garantiert in keiner Weise ein faires Verfahren; sie hat lediglich Alibicharakter.

Deswegen: NEIN am 5. Juni zur heuchlerischen Reform von Simonetta Sommaruga, und NEIN zu den Lügen der SVP. Angesichts der Verschärfungen des Asylrechts in ganz Europa ist es unabdingbar, in unserem Land ein Zeichen zu setzen, um den Kerngedanken eines humanitären Asylrechts zu bewahren.

Seit ihrem Amtsantritt als Vorsteherin des EJPD hat Sommaruga die eidgenössischen Räte bereits dreimal über Revisionen des Asylrechts abstimmen lassen. Jedesmal wurde dadurch die vom früheren Bundesrat Christoph Blocher am 16.Dezember 2005 eingebrachte Verschärfung des Asylrechts nochmals beträchtlich verschärft.

Es begann mit einem Dringlichen Bundesbeschluss, der am 28. September 2012 vom Parlament verabschiedet und am 9. Juni 2013 vom Volk angenommen wurde. Zu erwähnen ist auch die Revision vom 14. Dezember 2012, welche weitere schwerwiegende und unumkehrbare Gefährdungen des Asylrechts beinhaltete. Am 25. September 2015 schliesslich beschlossen die Eidgenössischen Räte eine weitere „Umgestaltung“ des Asylverfahrens.

Am 5. Juni 2016 stimmen wir gleichzeitig über die von Sommaruga geforderte „Umgestaltung“ UND die Wiederaufnahme der Notmassnahmen vom 28. September 2012 ab. Diese Notmassnahmen,denen eine bloss vorübergehende Wirkung (bis 2019) zukommen würde, sollen nach dem Willen des EJPD in die ordentliche Gesetzgebung überführt werden. Kurz: Bei der Abstimmung entscheiden die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger über eine Vielzahl an Verschärfungen des Asylrechts.

Es folgt eine – nicht abschliessende – Liste der Verschärfungen:

  • Vom Flüchtlingsstatus ausgeschlossen werden „Deserteure“, selbst wenn sie „ernsthaften Nachteilen ausgesetzt“ sind. (Art. 3 - Dringlicher Bundesbeschluss)
  • Vom Asylverfahren ausgeschlossen werden Personen, welche sich „nicht korrekt“ am Verfahren beteiligen. (Art. 8) Sie bleiben somit auch ohne Rekursmöglichkeit.
  • Aussen vorgelassen werden faktisch die Rechtsvertretungen, indem die Verfügungen direkt an die asylsuchenden Personen eröffnet werden und die Rechtsvertretungen – ohne rechtliche Verbindlichkeit – lediglich darüber „informiert“ werden. (Art.12a, 13)
  • Vom Recht, eine Verfügung in der Sprache des eigenen Standortkantons zu erhalten, werden asylsuchende Personen ausgeschlossen, indem Verfügungen neu in einer anderen Amtssprache als jener des Standortkantons ausgehändigt werden können. (Art. 16)
  • „Bundeszentren“ sollen die Verfahren – und alle damit verbundenen Verwaltungsaufgaben – zentralisieren, um so die Dezentralisierung zu ersetzen, durch welche bisher die Beschränkung auf eine sorgfältige Gesuchsprüfung ermöglicht wird; der Aufenthalt in einem „Bundeszentrum“ kann dabei neu bis zu 140 Tagen dauern. (Art. 24).
  • Personen, welche von den Behörden willkürlich als „renitent“ eingestuft werden, können in ausgegliederte Zentren eingeschlossen werden. (Art. 26 Abs.1 - Dringlicher Bundesbeschluss)
  • Die den „Bundeszentren“ zugewiesenen asylsuchenden Personen können beschleunigten Verfahren unterworfen und ebenso beschleunigt „ausgeschafft“ werden, soweit sie sich „Dublin“ oder einer Vielzahl weiterer „Fälle“ zuweisen lassen. (Art. 26b, 26c)
  • Die Asylbehörden werden durch verknappte Fristen derart unter Druck gesetzt, dass die Gesuchsprüfungen notgedrungen schludrig werden (5 Arbeitstage für Nichteintretensentscheide, 10 Arbeitstage für materielle Entscheide im beschleunigten Verfahren). (Art. 37)
  • „Bundeszentren“ können beschleunigt und mithilfe von Enteignungsrechten am Kanton und an der lokalen Bevölkerung vorbei gebaut werden, mit entsprechend negativen Folgen auf die Stimmung bei der Bevölkerung. (Art. 95A-l)
  • Nur vorgeblich und ohne ernsthafte rechtsstaatliche Abstützung werden Formen von “Rechtshilfe“ vorgesehen. So soll „Rechtshilfe“ in den „Bundeszentren“ ohne jedes Mitspracherecht der betroffenen asylsuchenden Person zugeteilt werden. Die zugeteilte Rechtsvertretung soll „per Empfehlung“ die asylsuchende Person von ihrem Gesuch abbringen. Sie kann einseitig entgegen der Ansicht der asylsuchenden Person auf eine Beschwerde verzichten. Gewinnorientierte private Organisationen werden mit solcher „Rechtsvertretung“ betraut (vgl.http://www.humanrights.ch/de/menschenrechte-schweiz/inneres/asyl/umsetzung/beschleunigte-asylverfahren-kritik
  • Ausserhalb der „Bundeszentren“ fehlt jeglicher obligatorische Rechtsschutz, sodass in den komplexeren Dossiers, welche den Kantonen zugeteilt werden, Rechtsschutz nur auf eigenes Verlangen und bei genügender Eigeninitiative der asylsuchenden Person gewährt wird. (Art.102f-l)
  • Zu überstürzten Entscheiden führt die Behandlung von Beschwerden aufgrund der viel zu kurzen Behandlungsfristen (5 Arbeitstage nach einem Nichteintretensentscheid, 30 Tage bei Entscheiden selbst in den in „erweiterten Verfahren“ behandelten komplexen Fällen). (Art.109)
  • Zahlreiche Verfahrensfristen werden gestraft,dies in Abweichung der regulären Fristen gemäss Verwaltungsverfahrensgesetz. Dadurch werden asylsuchende Personen insbesondere gezwungen, gegen einen negativen Verfahrensentscheid im „beschleunigten Verfahren“ innerhalb von nur 7 Tagen Beschwerde einzureichen; nach einem Nichteintretensentscheid verbleiben sogar bloss 3 Tage Zeit zur Beschwerde. (Art. 110)
  • Die Verschärfungen sollen – entgegen den üblichen rechtsstaatlichen Regeln – auch für laufende Verfahren gelten. (Übergangsbestimmungen)
  • Das Botschaftsasyl wird definitiv abgeschafft, wodurch asylsuchende Personen recht eigentlich in Strukturen von Fluchthilfe und Schleppertum mit allen Gefährdungen solcher Fluchten gezwungen werden. (Dringlicher Bundesbeschluss – Aufhebung der Änderung vom 28. September 2012) (Dieser Standpunkt ist umstritten, wird aber etwa in dieser juristischen Abhandlung geteilt: http://jusletter.weblaw.ch/fr/juslissues/2015/823.html
  • Medizinalpersonen werden verpflichtet, den Zwangsvollzugbehörden die für eine Ausschaffung nützlichen Informationen zu liefern. (Art. 71b Ausländergesetz)
  • Schliesslich werden die Zwangsmassnahmen (Ausschaffungshaft) erweitert. (Art.76 Ausländergesetz)

 

Wer bereits die Notmassnahmen vom 9. Juni 2013 mit einem NEIN bekämpft hat, hat keinen Grund, die Meinung zu ändern, und sollte daher am 5. Juni 2015 nun ebenfalls NEIN stimmen.

Den eigenen Standpunkt überdenken sollte indessen, wer sich bis anhin vom behaupteten „Notfall“ und von den trügerischen Reden über eine angeblich faire Revision hat täuschen lassen. Denn die „Testphase“ hat deutlich gezeigt, dass eine Verfahrensbeschleunigung einzig auf Kosten von Asylsuchenden erlangt werden kann – also indem deren Rechte eingeschränkt werden. Viele Asylsuchende sind nicht mehr in der Lage zu rekurrieren. Und zahlreiche Asylsuchende sehen sich gezwungen, untertauchen zu müssen – abgeschreckt durch eine Verwaltungsmaschinerie, deren einziges Ergebnis es folglich ist, dass die Zahl der Personen mit ungesichertem Aufenthaltsstatus stetig ansteigt.

Aus guten Gründen hütet sich das EJPD davor, die Erfolgsquoten zu den positiven Asylentscheiden zu publizieren. Denn ein Anstieg der Zahl positiver Asylentscheide wäre das einzig wirklich aussagekräftige Anzeichen für „faire“ Verfahren.

Die Veränderungen des Asylrechts, über die am 5. Juni 2016 abgestimmt werden soll, sind skandalös und empörend. Seit dem ersten Asylgesetz im Jahr 1979 gab es ein Dutzend Veränderungen – und sämtliche davon sind Verschärfungen. Es ist nun an der Zeit, dem Einhalt zu gebieten und NEIN zu stimmen.

Viele jener, die das Asylrecht verteidigen, zögern gegenwärtig noch, gegen die Sommaruga-Revision zu stimmen, weil sie zur SVP klar Distanz halten wollen und daher nicht gleich wie diese stimmen möchten. Wir sagen hier aber klar und deutlich: Am 5.Juni 2016 stimmen wir nicht für oder gegen ein SVP-Referendum ab, sondern wir stimmen über eine dramatische Verschärfung des Asylrechts ab, welche die Flüchtlinge in noch grössere Gefahr bringt. Es sollte nicht die SVP sein, die über unsere Stimme entscheidet; vielmehr sollten wir gemäss unserer inneren Überzeugung stimmen. Dies ist unser demokratisches Recht.

Aufruf zum Schutz des Asylrechts

Postlagernd, 1200 Genève 7

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Um diesen Aufruf zu unterzeichnen:

Redaktoren des Aufrufs (französiche Originalfassung vom 4. April 2016):

  • – Yves BRUTSCH, ehem., langjähriger Sprecher verschiedener Asylorganisationen in der Romandie
  • – Nils DE DARDEL, Fürsprecher, alt-Nationalrat
  • – Christophe TAFELMACHER, Fürsprecher, Mitverantwortlicher SOS Asile VD

 

Erstunterzeichner der deutschen Fassung (27. April 2016):

  • – Beat LEUTHARDT, Journalist, Grossrat,Grünes Bündniss BS (BastA!)
  • – Ueli LEUENBERGER, alt-Nationalrat
  • – Maja WICKI, Philosophin, Psychoanalytikerin,Traumatherapeutin